Garage-Baugenehmigung
Eine Baugenehmigung für eine Garage kann Ihnen nur das für Sie zuständige Bauamt erteilen. Wie bei einem Wintergarten ist auch bei einer Garage eine Baugenehmigung notwendig.
Zum Teil ist es in einzelnen Bundesländern möglich den Bau einer Garage genehmigungsfrei unter bestimmten Umständen vornehmen zu können. Dennoch ist der Bebauungsplan Ihres Grundstückes ausschlaggebend. Im Bebauungsplan ist geregelt, wo die Baugrenzen für in Grundstück z.B. liegen. Daher es ist es sinnvoll ein Fachmann zu Rate zu ziehen.
Sind Baugenehmigungen sinnvoll? Für die Erhaltung einer ansehlichen Infrastruktur in Städten ist eine Baugenehmigung sinnvoll. Sie regelt über die Behörde das Bauamt, ob der Bau einer Garage bzw. auch eines Hauses auf dem beabsichtigten Grund und Boden ästhetisch und ökologisch unter der Berücksichtigung von baulichen Verordnungen vertretbar ist.
Vor allem in südeuropäischen Ländern war in den 90-er Jahren der Wildbau sehr weit verbreitet. Nach dem ein Stück Land gekauft wurde, sind dort ohne die Einholung einer Baugenehmigung Häuser und Villen errichtet worden. In einer Baubehörde wird nicht ohne Grund Land bzw. Fläche als Baugrund ausgewiesen. Hierbei sind neben einer schönen Aussicht für den Bauherrn leider oft auch ökologische Aspekte ausschlaggebend.